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Revision von Regelung zur Verbesserung des Vollzugs der Energieeinsparverordnung vom 15.11.2012 - 13:48
- Revision von Regelung zur Verbesserung des Vollzugs der Energieeinsparverordnung vom 19.03.2024 - 16:53
- Revision von Regelung zur Verbesserung des Vollzugs der Energieeinsparverordnung vom 18.01.2021 - 13:59
- Revision von Regelung zur Verbesserung des Vollzugs der Energieeinsparverordnung vom 22.01.2016 - 14:18
- Revision von Regelung zur Verbesserung des Vollzugs der Energieeinsparverordnung vom 22.01.2016 - 14:18
- Revision von Regelung zur Verbesserung des Vollzugs der Energieeinsparverordnung vom 06.11.2013 - 10:16
- Revision von Regelung zur Verbesserung des Vollzugs der Energieeinsparverordnung vom 15.11.2012 - 13:48
- Revision von Regelung zur Verbesserung des Vollzugs der Energieeinsparverordnung vom 27.07.2012 - 11:38
- Revision von Regelung zur Verbesserung des Vollzugs der Energieeinsparverordnung vom 10.05.2011 - 08:38
- Revision von Regelung zur Verbesserung des Vollzugs der Energieeinsparverordnung vom 28.04.2011 - 13:13
Regelung zur Verbesserung des Vollzugs der Energieeinsparverordnung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zur Verbesserung des Vollzugs der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) sind nachfolgende Regelungen verbindlich vorgeschrieben worden:
- Einführung von Unternehmererklärungen (Bestätigung des Unternehmers gegenüber dem Eigentümer, dass die EnEV bei der baulichen oder anlagentechnischen Modernisierung von Altbauten eingehalten wurde);
- Pflicht zur Vorlage der Unternehmererklärung auf Verlangen der zuständigen Behörde; die Nichtausstellung einer Unternehmererklärung ist eine Ordnungswidrigkeit;
- Beauftragung der Bezirksschornsteinfegermeister mit der Durchführung von Sichtprüfungen an heizungstechnischen Anlagen (z.B. Prüfung, ob ein alter Heizkessel pflichtgemäß ausgetauscht wurde);
- Einführung von Ordnungswidrigkeiten für vorsätzliche und leichtfertige (d.h. grob fahrlässige) Verstöße gegen bestimmte Neubau- und Modernisierungsanforderungen der EnEV sowie bei Verwendung falscher Gebäudedaten bei Ausstellung von Energieausweisen.
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