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Regelungsabrede

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: formlose Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat in betrieblichen Angelegenheiten, die einer Einigung zwischen den Betriebspartnern bedürfen.

    2. Abgrenzung zur Betriebsvereinbarung (Betriebsvereinbarung): a) Aufgrund der Regelungsabrede entstehen dem einzelnen Arbeitnehmer noch keine unmittelbaren Rechte und Pflichten, es bedarf noch der Umsetzung der Regelungsabrede in das Arbeitsverhältnis mit anderen rechtlichen Mitteln.

    b) Die Regelungsabrede legitimiert und verpflichtet aber den Arbeitgeber ggf. dem Betriebsrat und umgekehrt.

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