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Revision von Rentenschuld vom 27.08.2009 - 08:46
Rentenschuld
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Sonderform der Grundschuld, bei der im Gegensatz zu dieser kein Kapital, sondern Rente aus dem Grundstück zu zahlen ist (§§ 1199–1203 BGB) Die Rentenschuld ist wie die Grundschuld von einer persönlichen Forderung unabhängig, abstrakt.
Ablösung der Rente ist möglich.
Anders: Hypothek.
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