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Repräsentativerhebung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Erhebung, die sich nur auf eine Teilgesamtheit (Stichprobe, Teilerhebung) erstreckt und deren Ergebnisse geeignet auf die Grundgesamtheit übertragen werden können. Die Repräsentativität der Teilgesamtheit ist abhängig von dem zugrunde liegenden Auswahlverfahren.
I.e.S. können nur Zufallsstichprobenerhebungen von einer gewissen Stichprobengröße an als Repräsentativerhebungen gelten. I.w.S. werden trotzdem auch nichtzufällige Auswahlverfahren (bewusste Auswahl) unter die Repräsentativerhebungen gerechnet. Besonders eine sorgfältige und damit qualitativ hochwertige Quotenauswahl hat sich der Zufallsauswahl immer wieder als ebenbürtig erwiesen, bietet indessen nicht die Möglichkeit der Intervallschätzung oder Hypothesenprüfung.
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