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Revision von Residenzhandel vom 02.12.2009 - 15:24
Residenzhandel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Handel nach dem Residenzprinzip: Der Kaufvorgang findet am Standort des Verkäufers (dessen Residenz) statt, so bei den meisten Betriebsformen des stationären Handels. Der Käufer bewegt sich zum Verkäufer.
Anders: Distanzhandel, Domizilhandel, Markthandel.
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