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Riester-Kombikredite

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Ähnlich wie klassische Bankvorausdarlehen sind Riester-Kombikredite eine Kombination aus einem zu besparenden Bausparvertrag und einem tilgungsfreien Darlehen oder einfacher ausgedrückt die Bausparvariante für kurzfristigen Kapitalbedarf. Der Kreditnehmer schließt einen Bausparvertrag mit einer Bausparsumme in Höhe des Kreditbedarfs ab. Mit dem tilgungsfreien Kredit wird seitens der Bausparkasse die gesamte Bausparsumme so lange vorfinanziert, bis der Bausparer das Mindestguthaben (zwischen 40 und 50 Prozent) angespart hat und der Bausparvertrag zugeteilt wird. Dann werden Bausparguthaben und Bauspardarlehen ausgezahlt und zur Tilgung des Darlehens verwendet. Bis zur Zuteilung zahlt der Kreditnehmer die Sparraten für den Bausparvertrag und die Zinsen für das Vorausdarlehen, danach zahlt er die Zins- und Tilgungsraten für das Bauspardarlehen. Der Zinssatz wird i.d.R. für beide Phasen vorab festgelegt und ist damit für den gesamten Zeitraum festgeschrieben.

    Besonderheit: Bausparvertrag und Vorausdarlehen sind ein gekoppeltes Geschäft, bilden also einen einheitlichen Vertrag. Dafür muss die Bausparkasse einen Gesamteffektivzins ausweisen, der alle Kosten der Finanzierung, aber auch die Abschlusskosten und die Sparbeiträge für den Bausparvertrag berücksichtigt. Damit ist eine transparente Vergleichsmöglichkeit geschaffen.


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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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