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risikoorientierter Margenaufschlag

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bei ausgewählten Förderkreditprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die unter voller Primärhaftung der durchleitenden Institute stehen, kann der nominale Endkreditnehmerzins um bis zu 0,5 Prozentpunkte erhöht werden, wobei die Regelung für den Einstandssatz der Bank unverändert bleibt.

    Voraussetzungen für die Erhebung des Zinsaufschlages sind:

    • der Zinsaufschlag ist mit Blick auf das individuelle Risiko des Endkreditnehmers gerechtfertigt;
    • die Erhebung des Zinsaufschlages wurde dem Endkreditnehmer im Zuge der Antragstellung mit seinem individuell zugeordneten Risiko eingehend begründet;
    • der Zinsaufschlag wurde dem Hauptleihinstitut im Rahmen des Antragsverfahrens mitgeteilt.

    Bei der Entscheidung über den risikoorientierten Margenaufschlag sind sowohl die Bonität als auch die zu stellenden Sicherheiten (z.B. Bürgschaften einer Bürgschaftsbank) zu berücksichtigen.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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