risikoorientierter Margenaufschlag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bei ausgewählten Förderkreditprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die unter voller Primärhaftung der durchleitenden Institute stehen, kann der nominale Endkreditnehmerzins um bis zu 0,5 Prozentpunkte erhöht werden, wobei die Regelung für den Einstandssatz der Bank unverändert bleibt.
Voraussetzungen für die Erhebung des Zinsaufschlages sind:
- der Zinsaufschlag ist mit Blick auf das individuelle Risiko des Endkreditnehmers gerechtfertigt;
- die Erhebung des Zinsaufschlages wurde dem Endkreditnehmer im Zuge der Antragstellung mit seinem individuell zugeordneten Risiko eingehend begründet;
- der Zinsaufschlag wurde dem Hauptleihinstitut im Rahmen des Antragsverfahrens mitgeteilt.
Bei der Entscheidung über den risikoorientierten Margenaufschlag sind sowohl die Bonität als auch die zu stellenden Sicherheiten (z.B. Bürgschaften einer Bürgschaftsbank) zu berücksichtigen.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
risikoorientierter Margenaufschlag
ausgehend
eingehend
risikoorientierter Margenaufschlag
ausgehend