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Revision von Rüstzeit (t) vom 26.02.2010 - 08:23
Rüstzeit (t)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
neben Ausführungszeit (ta) Teil der Auftragszeit (T). Rüstzeit umfasst im Sinn des Arbeitsstudiums alle Soll-Zeiten, die notwendig sind, um ein Arbeitssystem darauf vorzubereiten, einen Auftrag durchzuführen, ggf. noch zusätzliche Zeiten, um Arbeitssysteme nach Erledigung des Auftrags in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen.
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