Ausführungszeit (t)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Der Begriff Ausführungszeit geht zurück auf den REFA-Verband, gegründet 1924 (Verband für Arbeitsstudien und Betriebsorganisationen e. V.).
Die Ausführungszeit und Rüstzeit gehören zusammen zur Auftragszeit. Sie ist von der Auftragsgröße abhängig. Dementsprechend handelt es sich also um eine variable Größe.
Zur Ausführungszeit zählen alle nach der Vorbereitungszeit (Rüstzeit) entstehenden Arbeitszeiten. Die Ausführungszeit und die Rüstzeit zusammen nennt man gesamte Vorgabezeit, die zur Erledigung eines gesamten Arbeitsganges an einen Auftrag benötigt wird:
ta = Ausführungszeit, m = Menge, te = Zeiteinheit pro Menge
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