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    Inhaltsverzeichnis

    1. Sozialversicherung
    2. Betriebliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung

    Sozialversicherung

    Leistung im Rahmen der Sozialversicherung.

    Vgl. auch Altersrente.

    Betriebliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung

    eine dem Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewährte Rente oder Pension als zusätzliche soziale Leistung.

    Vgl. auch betriebliche Altersversorgung (bAV), Direktzusage, Betriebsrentengesetz (BetrAVG).

     

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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