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Ruinwahrscheinlichkeit

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Wahrscheinlichkeit für den Eintritt des technischen Ruins eines Versicherungsunternehmens, d.h. des Ereignisses, dass der aggregierte realisierte Gesamtschaden eines Versicherungskollektivs die vorhandene Ausstattung an Sicherheitskapital zuzüglich der vereinnahmten Kollektivprämie (Risikoprämie) übersteigt. Im Rahmen der Ruintheorie als Zweig der Risikotheorie werden entsprechende Ruinereignisse modelliert und analysiert und entsprechende Ruinwahrscheinlichkeit berechnet. Die Begrenzung der Ruinwahrscheinlichkeit bildet dann den Ausgangspunkt für den Einsatz des risikopolitischen Instrumentariums (Risikopolitik). Wird die Wahrscheinlichkeit dafür betrachtet, dass der Ruin am Ende einer gegebenen Periode eingetreten ist, wird von einperiodischer Ruinwahrscheinlichkeit oder auch von Verlustwahrscheinlichkeit gesprochen.

     

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