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Revision von Schadenrückversicherung vom 03.02.2010 - 10:43
Schadenrückversicherung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Zusammenfassung aller Rückversicherungsdeckungen, bei denen im Versicherungsfall nicht eine fest vereinbarte Versicherungssumme (wie z.B. in der Lebens- und Unfallversicherung) bezahlt, sondern lediglich der entstandene Schaden ersetzt wird.
2. Merkmal: Dieses Prinzip hat in allen Zweigen der Sach- und Haftpflichtversicherung Gültigkeit.
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