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Schadenrückversicherung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Zusammenfassung aller Rückversicherungsdeckungen, bei denen im Versicherungsfall nicht eine fest vereinbarte Versicherungssumme (wie z.B. in der Lebens- und Unfallversicherung) bezahlt, sondern lediglich der entstandene Schaden ersetzt wird.

    2. Merkmal: Dieses Prinzip hat in allen Zweigen der Sach- und Haftpflichtversicherung Gültigkeit.

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