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Scheinhandlungsvollmacht

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Erwecken des Anscheines des Bestehens einer Handlungsvollmacht. Eine solche Situation kann sich  nach den allgemeinen vertretungsrechtlichen Figuren der sog. Duldungs- und der Anscheinsvollmacht zulasten des Kaufmanns ergeben. Die Scheinhandlungsvollmacht lässt demnach zum Schutze gutgläubiger Dritter eine (Schein-)Vertretungsmacht entstehen. Der Kaufmann muss sich so behandeln lassen, als habe er die Vollmacht erteilt.

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