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Revision von Schickschuld vom 27.08.2009 - 08:46
Schickschuld
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Schuld, deren Erfüllungsort der Wohnsitz des Schuldners ist, der Schuldner ist aber verpflichtet, die Leistung an einen anderen Ort (Ablieferungsort, Bestimmungsort) zu senden. Eine Schickschuld ist z.B. die Geldschuld oder die Verpflichtung des Verkäufers beim Versendungskauf.
Anders: Bringschuld, Holschuld.
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