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Schuldumwandlung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Novation; Aufhebung eines Schuldverhältnisses und Begründung eines neuen anstelle des alten. Die Schuldumwandlung ist gemäß § 311 I BGB zulässig und hat im Gegensatz zur Schuldabänderung i.Allg. das Erlöschen der Pfandrechte und Bürgschaften zur Folge.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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