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Schuldumwandlung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Novation; Aufhebung eines Schuldverhältnisses und Begründung eines neuen anstelle des alten. Die Sch. ist gemäß § 305 BGB zulässig und hat im Gegensatz zur Schuldabänderung i.Allg. das Erlöschen der Pfandrechte und Bürgschaften zur Folge.

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