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Revision von Schuldumwandlung vom 19.02.2018 - 16:46
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Schuldumwandlung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Novation; Aufhebung eines Schuldverhältnisses und Begründung eines neuen anstelle des alten. Die Schuldumwandlung ist gemäß § 311 I BGB zulässig und hat im Gegensatz zur Schuldabänderung i.Allg. das Erlöschen der Pfandrechte und Bürgschaften zur Folge.
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