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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Abk. für Securities and Exchange Commission; Aufsichtsbehörde für das Wertpapiergeschäft in den USA; Sitz in Washington; gegründet gemäß Securities Act von 1933.

    Zuständigkeit:
    (1) Für die Neuzulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel. Es gelten sehr strenge Offenlegungsvorschriften. Unternehmen, die Wertpapiere an einer Börse im Umlauf haben, müssen zudem in vierteljährlichen und jährlichen Abständen bei der SEC Angaben zur Geschäftslage einreichen, die dann auch der Öffentlichkeit zugänglich sind.
    (2) Überwachung des Börsenhandels im Hinblick auf Insidergeschäfte und Preismanipulationen.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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