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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Abk. für Securities and Exchange Commission; Aufsichtsbehörde für das Wertpapiergeschäft in den USA; Sitz in Washington, D.C.; unabhängig und überparteilich; gegründet gemäß Securities Act von 1933 als Reaktion auf den New Yorker Börsencrash von 1929 ("Schwarzer Freitag").

    Zuständigkeit:
    (1) Für die Neuzulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel. Dabei gelten sehr strenge Offenlegungsvorschriften. Unternehmen, die Wertpapiere an einer Börse im Umlauf haben, müssen zudem in vierteljährlichen und jährlichen Abständen bei der SEC Angaben zur Geschäftslage einreichen, die dann auch der Öffentlichkeit zugänglich sind.
    (2) Überwachung des Börsenhandels im Hinblick auf Insidergeschäfte und Preismanipulationen.

    Organisation: Der Präsident der Vereinigten Staaten ernennt unter Beratung des Senats und mit dessen Einverständnis die fünf Kommissare der SEC. Deren Amtszeit beträgt fünf Jahre. Die SEC besteht aus den fünf Divisionen: Corporation Finance, Trading and Markets, Investment Management, Enforcement und Risk, Strategy and Financial Innovation.

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