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SEC
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Abk. für Securities and Exchange Commission; Aufsichtsbehörde für das Wertpapiergeschäft in den USA; Sitz in Washington; unabhängig und überparteilich; gegründet gemäß Securities Act von 1933.
Zuständigkeit:
(1) Für die Neuzulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel. Es gelten sehr strenge Offenlegungsvorschriften. Unternehmen, die Wertpapiere an einer Börse im Umlauf haben, müssen zudem in vierteljährlichen und jährlichen Abständen bei der SEC Angaben zur Geschäftslage einreichen, die dann auch der Öffentlichkeit zugänglich sind.
(2) Überwachung des Börsenhandels im Hinblick auf Insidergeschäfte und Preismanipulationen.
Organisation: Der Präsident der Vereinigten Staaten ernennt unter Beratung des Senats und mit dessen Einverständnis die fünf Komissare der SEC. Deren Amtszeit beträgt fünf Jahre. Die SEC besteht aus den fünf Divisonen: Corporation Finance, Trading and Markets, Investment Management, Enforcement und Risk, Strategy, and Financial Innovation.
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