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Signaturgesetz (SigG)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Signaturgesetz vom 16.5.2001 (BGBl I 876) m.spät. Änd. bezweckt, Rahmenbedingungen für digitale Signaturen zu schaffen, unter denen diese als sicher gelten und Fälschungen digitaler Signaturen oder Verfälschungen von signierten Daten zuverlässig festgestellt werden können. Als weltweit erstes Gesetz für den gesamten Rechtsraum eines Staates enthält das Signaturgesetz grundsätzliche technische und organisatorische Anforderungen für die Sicherungsinfrastruktur digitaler Signaturen. Es dient dem Verbraucherschutz und der Vertrauensbildung bei der Nutzung elektronischer Medien. Einzelheiten regelt die Verordnung zur digitalen Signatur (SigV) vom 16.11.2001 (BGBl I 3074).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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