Signaturgesetz (SigG)
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Signaturgesetz vom 16.5.2001 (BGBl. I 876) m.spät.Änd. bezweckte, Rahmenbedingungen für digitale Signaturen zu schaffen, unter denen diese als sicher gelten und Fälschungen digitaler Signaturen oder Verfälschungen von signierten Daten zuverlässig festgestellt werden können. Als weltweit erstes Gesetz für den gesamten Rechtsraum eines Staates enthielt das Signaturgesetz grundsätzliche technische und organisatorische Anforderungen für die Sicherungsinfrastruktur digitaler Signaturen. Es dient dem Verbraucherschutz und der Vertrauensbildung bei der Nutzung elektronischer Medien. Einzelheiten regelte die Verordnung zur digitalen Signatur (SigV) vom 16.11.2001 (BGBl. I 3074) m.spät.Änd. Das Signaturgesetz wurde mit Wirkung vom 29.07.2017 aufgehoben. Die digitale Signatur ist jetzt in der Verordnung EU Nr. 910/2014 und im Vertrauensdienstegesetz vom 18.7.2017 (BGBl. I S. 2745) geregelt.