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Revision von Singularinstanz vom 14.02.2018 - 17:26

Singularinstanz

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    eine mit nur einem Handlungsträger besetzte Instanz. Die Leitung der hierarchisch untergeordneten organisatorischen Einheiten erfolgt nach dem Direktorialprinzip.

    Gegensatz: Pluralinstanz.

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