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Revision von Singularinstanz vom 14.02.2018 - 17:26
Singularinstanz
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
eine mit nur einem Handlungsträger besetzte Instanz. Die Leitung der hierarchisch untergeordneten organisatorischen Einheiten erfolgt nach dem Direktorialprinzip.
Gegensatz: Pluralinstanz.
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