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Sonderziehungsrechte (SZR)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Special Drawing Rights (SDR); von den Mitgliedsländern des IWF 1969 durch Vereinbarung geschaffene und erstmals 1970 zugeteilte internationale Währungsreserven. SZR stellen einen Buchkredit dar, den der IWF den Mitgliedern im SZR-System entsprechend ihrer IWF-Quoten einräumt.

    1. Handhabung: Bei Finanzbedarf wendet sich ein Mitglied an den IWF, der ein anderes Mitglied mit starker Zahlungsbilanz auffordert, seine SZR in konvertierbare Währung umzutauschen. Anfänglich durften nur 70 Prozent, später 85 Prozent der Quote im Fünf-Jahres-Durchschnitt langfristig verwendet werden. SZR-annehmende Länder haben nur die Pflicht, bis 200 Prozent der eigenen Zuteilung anzunehmen.

    SZR stellen internationale Liquidität dar, die nicht durch Exporte verdient werden müssen. Sie ermöglichen einen Kredit ohne Auflagen. Seit 1970 wurden in sechs jährlichen Raten insgesamt 21,4 Mrd. SZR ausgegeben, was ca. 2 Prozent aller Währungsreserven der Fonds-Mitglieder entspricht. Die letzte Zuteilung fand 1981 statt.

    2. Bewertung: Anfänglich entsprach das SZR 1 US-Dollar. Ab 1.7.1974 wurde nach einer Korbbewertung verfahren (16 wichtigste Währungen). Seit Januar 2001 enthält der Korb nur noch die vier Währungen US-Dollar, Euro, Pfund-Sterling, Yen. Der Wert des SZR wird täglich ermittelt. Ermittlung (Stand: 15.06.2009): 1 SZR = 0,6320 US-Dollar + 0,0903 Pfund Sterling + 18,4 Yen + 0,41 Euro.

    3. Probleme und Bedeutung: Um Inflation zu vermeiden, blieb die Schaffung von SZR begrenzt, so dass sie als internationale Zahlungsmittel keine große Bedeutung haben. Entwicklungsländern verschaffen SZR Kreditmöglichkeiten, daher setzen sie sich für eine Erhöhung der SZR-Zuteilungen ein, wobei sie den Entwicklungsländern als Entwicklungshilfe zur Verfügung gestellt werden sollen. Eine Zuteilung von SZR bedarf der Zustimmung von 85 Prozent der Quoten des IWF. Im Oktober 1994 scheiterte der Versuch einer Neuzuteilung um 36 Mrd. SZR am Widerstand der Industrieländer, bes. Deutschlands. Im Gespräch ist allerdings eine einmalige Sonderzuteilung, die auch jenen 1/5 der IWF-Mitglieder zugute kommen würde, die noch nie an einer Zuteilung teilgenommen haben. Die Durchsetzung scheitert derzeit am Veto der USA.

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