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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Gesamtheit aller beschafften oder selbst hergestellten Absatzgüter (Produkte und Dienstleistungen), die ein Handelsbetrieb zu einem bestimmten Zeitpunkt auf dem Absatzmarkt anbietet.

    2. Dimensionen: Zu unterscheiden sind die Sortimentstiefe (alternative Kaufmöglichkeiten), die Sortimentsbreite (additive Kaufmöglichkeiten) und die Sortimentsmächtigkeit (präsentierte Stückzahl je Sorte).

    3. Sortimentsschwerpunkte: Das Kernsortiment umfasst die Hauptumsatzträger. Es bestimmt die inhaltliche Orientierung des Warenangebotes und somit die Stellung der Handelsunternehmung im Branchengefüge. Durch Zusatz- und Randsortimente wird dem dynamischen Aspekt der Sortimentspolitik Rechnung getragen. Das Zusatzsortiment umfasst diejenigen Warenkreise, die das Kernsortiment aus Verbundgesichtspunkten sinnvoll ergänzen oder hohe Erträge gewährleisten. Demgegenüber handelt es sich beim Randsortiment um betriebswirtschaftlich eher problematische Artikel eines Warenkreises mit kurzen Lebenszyklen oder niedrigen Umschlagszahlen, die aber aus Gründen der Vollständigkeit des Angebots geführt werden (z.B. Übergrößen).

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