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Sortimentspolitik

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Entscheidungen des Handelsmanagements über die Zusammenstellung des Sortiments. Sortimentspolitik ist abhängig von den Zielsystemen im Handel, bes. der Wahl der Betriebsform. Weitere Determinanten sind Gegebenheiten auf den Absatz- und Beschaffungsmärkten, innerbetriebliche Begrenzungsfaktoren wie Verkaufsflächen und Lagerkapazität, Ladenausstattung, Grad der eingeräumten Entscheidungsfreiheit, z.B. bei Filialleitern oder Mitgliedern kooperativer Gruppen.

    Zu unterscheiden:
    (1) Qualitative Sortimentspolitik: bezieht sich auf die Eigenarten der angebotenen Waren, d.h. dem Sortimentsinhalt, z.B. Lebensmittel, Textilien, Freizeitbedarf.
    (2) Quantitative Sortimentspolitik: bezieht sich auf die Anzahl der geführten Waren, d.h. die Sortimentsdimensionen. Sortimente können in ihrer Tiefe (Differenzierung) oder ihrer Breite (Diversifizierung) ausgeweitet bzw. eingeengt werden.
    (3) Zeitliche Sortimentspolitik: bezieht sich auf die Stetigkeit von Inhalt und Dimensionen eines Sortimentes (Sortimentsdynamik).

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