Direkt zum Inhalt

Sozialkasse

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes. Die Sozialkassen sind errichtet und geregelt durch Tarifverträge, für die Allgemeinverbindlichkeitserklärung erfolgte. Die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse (ULAK) der Bauwirtschaft erbringt Leistungen im Urlaubs- und Lohnausgleichs- und Berufsausbildungsverfahren, die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (ZVK-Bau) gewährt zusätzliche Leistungen zu den gesetzlichen Renten. Sitz dieser Kassen ist Wiesbaden. Für Bayern und Berlin bestehen bes. Kassen. Die ZVK-Bau zieht für alle Kassen bei allen Betrieben des Baugewerbes die Beiträge ein. Der Sozialkassenbeitrag liegt bei 19 Prozent der Bruttolöhne der gewerblichen Arbeitnehmer, wobei darin 14,45 Prozent für den Urlaub enthalten sind.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com