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Soziallohn

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Teil der Vergütung im Rahmen einer sozialgerechten Entgeltgestaltung durch Berücksichtigung des Alters und der Dauer der Unternehmenszugehörigkeit, des Familienstandes oder der Zahl der Kinder. Ist-Form des Bedürfnislohns.

    Sonderform: Familienlohn.

    Vgl. auch Sozialzulage.

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