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Sperren

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Maßnahmen zur Verhinderung v.a. der Einlösung, Übertragung und Verpfändung von Wertpapieren etc.

    1. Sperren von Sparbüchern erfolgt durch die Sparkasse bzw. Bank auf Verlustanzeige des Sparers, um Abhebungen durch nicht Berechtigte zu verhindern.

    2. Schecksperre.

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