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Sperrpatent

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    dient dazu, einem Dritten die Benutzung seiner Erfindung unmöglich zu machen.

    Beispiel: Kenntnis eines Verfahrens aus Lizenzverhandlungen wird zur Erlangung eines Vorrichtungspatents verwendet, um dem Lizenzgeber die Ausführung seines Verfahrenspatents unmöglich zu machen. Die Erwirkung des Sperrpatents kann wie der missbräuchliche Erwerb von Kennzeichnungsrechten unlauterer Wettbewerb sein (Behinderungswettbewerb).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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