Direkt zum Inhalt

staatssozialistische Zentralplanwirtschaft

Definition: Was ist "staatssozialistische Zentralplanwirtschaft"?

Vormals in osteuropäischen Ländern und der Sowjetunion realisierte Wirtschaftsordnung mit dominierendem Staatseigentum an den Produktionsmitteln, zentraler Planung und Koordination der Produktions- und Verteilungsprozesse sowie staatlichem Außenhandelsmonopol. Ursprünglich in der Sowjetunion begründet.

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Vormals in osteuropäischen Ländern und der Sowjetunion realisierte Wirtschaftsordnung mit dominierendem Staatseigentum an den Produktionsmitteln, zentraler Planung und Koordination der Produktions- und Verteilungsprozesse sowie staatlichem Außenhandelsmonopol. Ursprünglich in der Sowjetunion begründet.

    2. Grundlegendes Organisationsprinzip in Staat und Wirtschaft ist der demokratische Zentralismus: Der Staatsapparat ist dabei Instrument der herrschenden kommunistischen Partei zur Durchsetzung ihrer Ziele in allen politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Bereichen.

    3. Wirtschaftskoordination: Die Vorgaben der kommunistischen Partei werden durch das oberste wirtschaftsführende Staatsorgan in wirtschaftliche Zielgrößen umgerechnet, auf deren Basis erstellt das Planungsorgan
    (1) einen konzeptionellen Perspektivplan (Planungshorizont ca. 15 Jahre),
    (2) einen Fünfjahrplan sowie
    (3) den auf letzterem aufbauenden und für die Wirtschaftskoordination maßgeblichen Jahresplan. Mithilfe der Bilanzierungsmethode erarbeitet das Planungsorgan zunächst einen vorläufigen Volkswirtschaftsplan, der sowohl reale als auch monetäre Bestands- und Stromgrößen umfasst. Zwar basiert die finanzielle Planung auf derjenigen der güterwirtschaftlichen Prozesse, jedoch werden beide Bereiche gleichzeitig (aufeinander) abgestimmt. Gegenstand der finanziellen Planung sind u.a. die Geldeinnahmen und -ausgaben der Betriebe, privaten Haushalte und des Staatshaushalts und das Volumen der Geldschöpfung bzw. -vernichtung. Auf der Basis des vorläufigen Planentwurfs übergibt das Planungsorgan den Ministerien die staatlichen Planaufgaben für die diesen unterstellten regionalen Leitungsorganen, die diese wiederum auf die einzelnen Betriebe aufschlüsseln; diese erarbeiten dann vorläufige Betriebspläne. Diese Betriebspläne werden über den umgekehrten Instanzenweg wieder zusammengefasst. Das Planungsorgan koordiniert die so aggregierten Teilpläne zum endgültigen Volkswirtschaftsplan, der als Gesetz verabschiedet wird und dessen Erfüllung allen untergeordneten Organen und Wirtschaftseinheiten verbindlich vorgeschrieben wird. Unternehmerisches Formalziel ist also die Planerfüllung (Planerfüllungsprinzip).

    4. Koordinationsprobleme: a) Die skizzierte Methode der Planaufstellung, durch die die Zentrale Informationen über die betrieblichen Produktionsmöglichkeiten zu erlangen versucht, sowie das Prinzip der Prämiierung in Abhängigkeit von der Erfüllung der auf diesen Informationen beruhenden Pläne, führt zu der betrieblich rationalen Strategie der „weichen Pläne”: Produktionsmöglichkeiten werden von den Berieben möglichst gering, die notwendigen Inputs möglichst hoch angegeben, um so zum einen leicht erfüllbare Pläne zu erlangen und zum anderen betriebsinterne Reserven ansammeln zu können.

    b) Die staatlich festgesetzten Preise entsprechen allenfalls zufällig den gesamtwirtschaftlichen Knappheiten und lassen sich aufgrund ihrer bürokratisch-administrativen Festsetzung nur sehr verzögert an Datenänderungen anpassen.

    c) Das System der Kennziffern erfasst immer nur einen Teilaspekt des betrieblichen Entscheidungsfeldes; auch sind die Hebel und Kennziffern zumeist nicht konsistent aufeinander abgestimmt. Beide Aspekte führen dazu, dass die Betriebsangehörigen ihre eigenen Prämienziele erreichen können, ohne dass der gesamtwirtschaftliche Planzusammenhang gewährleistet wird.

    d) Die Interdependenzen zwischen monetärer und güterwirtschaftlicher Planung und Leitung führen in staatssozialistischen Zentralplanwirtschaften bei realen Planstörungen zu inflationär wirkender Geldschöpfung. Da die Preise staatlich festgelegt sind, zeigt sich der Geldüberhang nicht in einer offenen Preisinflation, sondern führt zu einer Zunahme der betrieblichen und bes. individuellen Kassenhaltung (Kassenhaltungsinflation).

    e) Die staatssozialistische Zentralplanwirtschaft ist durch eine relativ geringe Innovationsdynamik gekennzeichnet. Eine Ursache hierfür ist, dass Produkt- und Verfahrensinnovationen Risiken für die Planerfüllung bedeuten und daher den Prämiierungsinteressen der Beschäftigten zuwiderlaufen.

    f) Die Unternehmensstruktur ist ausgeprägt monopolistisch; Konkurrenzdruck fehlt.

    5. Reformen: In der ehemaligen DDR und in anderen osteuropäischen Staaten wurde in der Vergangenheit

    zumeist erfolglos

    versucht, den Koordinationsproblemen durch fortwährende organisatorische Umgestaltungen des Lenkungsapparates und durch Neuformulierung der Vorschriften zur Planung und „Vervollkommnung” der wirtschaftlichen Rechnungsführung zu begegnen. Seit Ende der 1980er-Jahre haben die ehemaligen staatssozialistische n Zentralplanwirtschaften den Weg einer umfassenden Transformation ihrer Wirtschaftsordnung zu einer Marktwirtschaft gewählt.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com