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Steuerabzug

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Quellenabzug; besondere Erhebungsform der Abzugsteuern. Der St. ist die steuertechnische Durchsetzung des Quellenprinzips. Die Einkommensteuer ist grundsätzlich eine Veranlagungssteuer. In gewissen Fällen wird statt der Veranlagung jedoch ein St. an der Quelle durchgeführt und zwar bei der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber, bei der Kapitalertragsteuer durch den Schuldner, bei der Bauabzugssteuer durch den Auftraggeber sowie in bestimmten Fällen der beschränkten Steuerpflicht. Mit der Unternehmenssteuerreform 2008 wird ab 1. Januar 2009 eine Abgeltungsteuer für Kapitalvermögen (§ 20 EStG) geben; sie tritt an die Stelle der bisherigen Kapitalertragsteuer.

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