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Steueraushöhlung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Begriff: Durch Ertragsteuern wird der für die Einkommensbesteuerung zur Verfügung stehende Wertestrom „ausgehöhlt“, da das Steuersystem häufig aus solchen Steuern besteht, die in Ertrags- und Einkommensentstehungssphäre desselben Wertestromes im Wirtschaftskreislauf ansetzen.
Im deutschen Steuersystem bewirken dies Gewerbe-, Grund- und Körperschaftsteuer auf thesaurierte Gewinne.
2. Probleme durch Steueraushöhlung: a) Die Ertragshoheit der Gebietskörperschaften wird in unterschiedlicher Weise berührt und verändert: Grund- und Gewerbesteuer stehen den Gemeinden zu, Körperschaftsteuer Bund und Ländern gemeinsam, demgegenüber werden von der Steueraushöhlung nur Bund und Länder betroffen; die Einkommensteuer steht Bund und Ländern gemeinsam zu, wobei die Körperschaftsteuer einen Teil der Steueraushöhlung ausgleicht.
b) Die Möglichkeiten der steuerlichen Lastverteilung nach der Leistungsfähigkeit werden eingeschränkt: Je mehr Ertragsteuern in einem Steuersystem bestehen, desto „unpersönlicher“ wird die Steuerlast verteilt, desto geringere Möglichkeiten verbleiben der Einkommensteuer, da allein sie die Merkmale der individuellen steuerlichen Leistungsfähigkeit berücksichtigen kann.
Vgl. auch Gemeinschaftsteuern, Leistungsfähigkeitsprinzip, Ertragsbesteuerung, Einkommensbesteuerung, Finanzhoheit, Steuerhoheit.
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