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Steuerstatistiken

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    laufende Statistiken zur Erfassung der Steuerquellen und der daraus fließenden Erträge sowie der Steuerbemessungsgrundlagen mit dem Ziel, Aufkommen und Belastungs- bzw. Verteilungswirkungen von Steuern zu dokumentieren. Steuerstatistiken basieren als Sekundärstatistiken auf den steuerlichen Unterlagen der Finanzbehörden und sind Totalerhebungen. Sie dienen als wichtige Informationsquelle für Politik (insbesondere das Bundesministerium für Finanzen (BMF)), Wirtschaft und Wissenschaft. Rechtsgrundlage ist das Gesetz über Steuerstatistiken (StStatG) vom 11.10.1995 (BGBl. I 1250, 1409),zuletzt geändert durch Art. 15 G. v. 8.12.2010 (BGBl. I S. 1768).

    Ein zentrales Element ist die Statistik über den Steuerhaushalt, die quartals- und jahresweise für Bund und Länder bzw. für die Gemeinden und Gemeindeverbände die kassenmäßigen Steuereinnahmen vor und nach der Steuerverteilung sowie sonstige Steuern und steuerähnliche Einnahmen ermittelt. Daneben werden jährlich ein Realsteuervergleich und eine Umsatzsteuerstatistik und in unterschiedlicher Periodizität Verbrauchssteuerstatistiken für Energie, Tabak, Bier, Mineralöl, Brannt- und Schaumwein erhoben. Nach Unterbrechungen werden auch wieder dreijährlich eine Gewerbesteuerstatistik und jährlich eine Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik ermittelt. Außerdem existiert eine jährliche bzw. alle drei Jahre durchgeführte Einkommensteuerstatistik bzw. Lohn- und Einkommensteuerstatistik.

    Die Veröffentlichung statistischer Daten zu Finanzen und Steuern erfolgt in Fachserie 14.

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