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Realsteuervergleich

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Teil des Systems der Steuerstatistiken; der jährlich auf Gemeindeebene erhobene Realsteuervergleich dient der bundeseinheitlichen Berechnung von Steuerkraftzahlen (Realsteuerkraft und gemeindliche Steuerkraft), die wichtige Indikatoren für die wirtschaftliche bzw. finanzielle Lage der Gemeinden darstellen. Diese Steuerkraft ist von finanzieller Bedeutung, denn sowohl der Bundes- als auch der Landesgesetzgeber knüpfen an sie finanzielle Konsequenzen, die sich im Finanzausgleich unter den Ländern bzw. im kommunalen Finanzausgleich niederschlagen. Erhoben werden das Realsteuer-Istaufkommen, die individuellen Hebesätze und  Angaben über den Gemeindeanteil an Einkommensteuer und Umsatzsteuer sowie die Gewerbesteuerumlage. Die Veröffentlichung erfolgt in Fachserie 14, Reihe 10.1.

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