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Revision von Steuertheorie vom 14.05.2008 - 15:21
Steuertheorie
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. I.w.S.: Sammelbezeichnung für die Steuerrechtfertigungslehre, die Lehre vom Steuersystem (Steuersystemtheorie) die Lehre von den Steuerwirkungen, die Lehre von den Steuergrundsätzen (Besteuerungsprinzipien) und die Lehre von den Grenzen der Besteuerung. Begriff hat in dem Sinn sich in der Literatur nicht durchgesetzt.
2. I.e.S.: Synonyme Bezeichnung für die Steuerrechtfertigungslehre. – Vgl. auch Finanztheorie.
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