Steuersystem
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Steuerordnung. 1. Begriff: Gesamtheit der in einem Land erhobenen bzw. mit einem bestimmten Sinngehalt zu erhebenden Steuern.
a) I.e.S.: Darstellung der Vielzahl der gleichzeitig erhobenen Steuern (deskriptiver Aspekt).
b) I.w.S.: Forderung nach einem logischen Zusammenhang aller Steuern (gestalterischer Aspekt).
2. Arten: a) Nach der Art der Entstehung: historisches Steuersystem, rationales Steuersystem.
b) Nach der Konzeption: äußeres Steuersystem, inneres Steuersystem.
c) Nach der Anzahl der Steuerarten: monistisches Steuersystem, pluralistisches Steuersystem.
3. Heutige Steuersysteme sind so vielgestaltig und komplex, müssen auf die föderalistischen Strukturen (Föderalismus) und verschiedenste politische Ziele Rücksicht nehmen, dass die Gestaltung rationaler Steuersysteme nur als theoretische Aufgabe bzw. - sofern überhaupt möglich - als Maßstab für eine „permanente Steuerreform“ denkbar ist.
Vgl. auch Gemeindesteuersystem.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Steuersystem
- Bedingungsloses Grundeinkommen
- Besteuerung
- Besteuerungsprinzipien
- Bund der Steuerzahler e.V. (BdSt)
- Ertragsteuern
- Gemeindesteuersystem
- historisches Steuersystem
- inneres Steuersystem
- monistisches Steuersystem
- pluralistisches Steuersystem
- rationales Steuersystem
- Steuerarten
- Steuerordnung
- Steuerreform
- Steuersystemtheorie
- Steuertheorie
- äußeres Steuersystem