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Bund der Steuerzahler e.V. (BdSt)

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1949 durch Karl Bräuer gegründete unpolitische, überparteiliche Vereinigung mit derzeit ca. 400.000 Mitgliedern; Sitz früher in Wiesbaden, nun in Berlin.

    Organisation: Im Präsidium des BdSt sind fünfzehn Landesverbände zusammengefasst. Präsidium und Landesverbände sind eingetragene Vereine, durch die Finanzbehörden als gemeinnützig anerkannt.

    Ziele: Ein einfacheres Steuersystem, die Verringerung der und die wirtschaftlichere Verwendung der Steuergelder, Wiederherstellung und Sicherung eines Vertrauensverhältnisses zwischen Staat und Steuerzahlern, Durchführung einer organischen Finanz- und Steuerverfassung der Bundesrepublik Deutschland, Zusammenarbeit mit den Fachleuten des Finanz- und Steuerwesens in den Parlamenten und Behörden. Unterrichtung der Öffentlichkeit durch Veranstaltung von Steuerforen, Herausgabe von Presseinformationen, Rundfunksendungen. Er ist jedoch nicht berechtigt, Steuerberatung zu leisten.

    Publikationen: Zeitschrift „Der Steuerzahler” (monatlich) mit einer Auflage von ca. 450.000 Exemplaren , daneben Denkschriften, Einzeldarstellungen, eine Schriftenreihe sowie das Schwarzbuch „Die öffentliche Verschwendung”.

    Am 11.7.1965 wurde ein eigenes wissenschaftliches Institut gegründet, das Karl-Bräuer-Institut.

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