Karl-Bräuer-Institut
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
wissenschaftliches Institut des Bundes der Steuerzahler e.V. (BdSt) mit Sitz in Berlin, am 11.7.1965 gegründet, nach dem Mitbegründer und langjährigen Präsidenten des Bundes der Steuerzahler, Karl Bräuer, benannt. Eingetragener Verein und gemeinnützige Vereinigung im Sinn des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts.
Arbeitsgebiet: Öffentliches Finanz- und Abgabewesen. Durch wissenschaftliche Forschung und wissenschaftlich begründete Gutachten und Stellungnahmen fördert es v.a. Bestrebungen zur Verbesserung des öffentlichen Haushalts- und Abgabewesens und es gibt Veröffentlichungen zu steuer- und finanzpolitischen Themen heraus.
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