rationales Steuersystem
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Steuersystem, das die Besteuerung einer einheitlichen Konzeption unterordnet, d.h. unter Vermeidung von Lücken und Überschneidungen hinsichtlich der verschiedenen gesteckten Zielsetzungen ein logisch abgestimmtes Ganzes bildet.
Kriterien zur Messung der Rationalität von Steuersystemen (Haller): Erhebungs- und Entrichtungsbilligkeit, Lasterleichterung, Neutralität, konjunktur- und verteilungspolitische Effizienz, Berücksichtigung der Privatsphäre und innere Geschlossenheit.
Gegensatz: historisches Steuersystem.
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