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Steuerzuschlag

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    in bestimmten gesetzlich vorgesehenen Fällen auf den Betrag der endgültig geschuldeten Steuer erhobener Zuschlag, z.B. wenn die Abgabefrist der Steuererklärung nicht eingehalten wird, Verspätungszuschlag. Steuerzuschläge sind steuerliche Nebenleistungen (§ 3 IV AO).

    Vgl. auch Säumniszuschlag.

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