Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Störfallbeauftragter vom 08.06.2009 - 10:58
Störfallbeauftragter
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
bei bestimmten genehmigungsbedürftigen Anlagen zu bestellender Beauftragter, der den Betreiber in Angelegenheiten, die für die Sicherheit der Anlage bedeutsam sein könnten, beraten soll.
Gesetzliche Regelung: §§ 58a–58d BImSchG und VO über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten vom 30.7.1993 (BGBl I 1433) m.spät.Änd.
Vgl. auch Immissionsschutzbeauftragter.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon