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Störfallbeauftragter

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    bei bestimmten genehmigungsbedürftigen Anlagen zu bestellender Beauftragter, der den Betreiber in Angelegenheiten, die für die Sicherheit der Anlage bedeutsam sein könnten, beraten soll.

    Gesetzliche Regelung: §§ 58a–58d BImSchG und VO über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BimSchV) vom 30.7.1993 (BGBl. I 1433) m.spät.Änd.

    Vgl. auch Immissionsschutzbeauftragter.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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