Störfallbeauftragter
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
bei bestimmten genehmigungsbedürftigen Anlagen zu bestellender Beauftragter, der den Betreiber in Angelegenheiten, die für die Sicherheit der Anlage bedeutsam sein könnten, beraten soll.
Gesetzliche Regelung: §§ 58a–58d BImSchG und VO über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BimSchV) vom 30.7.1993 (BGBl. I 1433) m.spät.Änd.
Vgl. auch Immissionsschutzbeauftragter.
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