Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Strafanspruch vom 01.11.2018 - 13:36
Strafanspruch
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
staatlicher Anspruch auf Bestrafung desjenigen ("Täter"), der eine Straftat begeht. Die Durchsetzung erfolgt im Strafprozess; vgl. auch die Ausführungen bei Anspruchsgrundlage.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon