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Subordinationskonzern

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Konzern, dessen Innenverhältnis durch finanzielle, wirtschaftliche oder personelle Abhängigkeit der Tochtergesellschaften von der herrschenden Konzernspitze (Holding-, Dachgesellschaft etc.) gekennzeichnet ist.

    Gegensatz: Koordinationskonzern.

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