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Substanzsteuern

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    I. Betriebswirtschaftliche Steuerlehre:

    In Abgrenzung zu den Ertragsteuern knüpfen die Substanzsteuern an Roh- oder Reinvermögensgrößen, d.h. an Bestandsgrößen an. Zu den Substanzsteuern zählen die frühere Vermögensteuer (seit Ende 1996 nicht mehr erhoben), und Gewerbekapitalsteuer (Gewerbesteuer), die Grundsteuer, und die Erbschaftsteuer (bzw. Schenkungsteuer).

    II. Finanzwissenschaft:

    Sollsteuern.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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