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Revision von Substanzsteuern vom 14.05.2008 - 15:21
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Substanzsteuern
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
I. Betriebswirtschaftliche Steuerlehre:
In Abgrenzung zu den Ertragsteuern knüpfen die S. an Roh- oder Reinvermögensgrößen, d.h. an Bestandsgrößen an. Zu den S. zählen die frühere Vermögensteuer (seit Ende 1996 nicht mehr erhoben), und Gewerbekapitalsteuer (Gewerbesteuer), die Grundsteuer, und die Erbschaftsteuer (bzw. Schenkungsteuer).
II. Finanzwissenschaft:
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